Die Anfänge von Albrechtshof sind nicht genau bekannt. Nach Lieselott Enders
(„Historisches Ortslexikon für Brandenburg“, Teil VIII, Uckermark, 1986) erwarb der Besitzer von Grünberg, Claus von Stülpnagel-Dargitz (1843 - !907) im Jahre 1865
Albrechtshof, bestehend aus zwei Bauernhöfen an der Grenze zu Battin und von dort aus als Vorwerk bewirtschaftet. Dieser Claus von Stülpnagel-Dargitz benannte auch das im Jahre 1814 gegründete zum Gut Grünberg gehörende Vorwerk ohne Namen im Jahre 1857 (Amtsblatt der Regierung Potsdam, S.110) als Clausthal.
In einer Karte des Kreises Prenzlau um 1867 wurde erstmals der Name „Etablissement Albrechtshof“, zu Clausthal gehörig, genannt.
Die Preußischen Rentengesetze vom 27. Juni 1890 und vom 7. Juli 1891 gaben die Möglichkeit zur Bildung von ländlichem Eigentum. Nach diesen Gesetzen wurden Güter angekauft und deren Land an Siedler vergeben.
Bei einem Rentnergut erfolgte der Erwerb der Siedlerstelle gegen Übernahme einer festen Geldrente (Tilgungsrente), die bei regelmäßiger Zahlung nach einer bestimmten Anzahl von Jahren zur Tilgung der gesamten auf der Siedlerstelle lastenden Rentenschuld führt.
In den – Allgemeinen Bedingungen für den Verkauf von Rentengütern in den bei der Königlichen Generalkommission für die Provinzen Brandenburg und Pommern zu Frankfurt a. O. anhängigen Rentengutsachen – heißt es dazu: „Der nach Abzug der Barzahlungen (Draufgeld und Anzahlung) verbleibende Kaufrest wird durch eine 4 prozentige Kaufrente dargestellt, deren Ablösung zum 25 fachen Betrage durch Vermittlung der Rentenbank auf Antrag sowohl des Berechtigten als auch des Verpflich-
teten zulässig ist.“
Sehen wir uns nun die konkrete Situation der Versiedlung von Albrechtshof an einem Beispiel an.
Werner Lippert nennt in seinem Buch, „Geschichte der 110 Bauerndörfer der nördlichen Uckermark“ (Herausgeber, Gerd Heinrich; Böhlau Verlag Köln/Wien, 1968) auf die Versiedlung von Albrechtshof bezogen, folgende Zahlen.
Es wurden danach 82 ha Land versiedelt.
Der Kaufpreis betrug 175 443 RM, die Barzahlung der Siedler 40 983 RM.
Wer waren die Siedler, die 1909 in Albrechtshof ein Rentengut erwarben?
Es ist heute schwierig, den 7 entstandenen Rentengütern die ursprünglichen Erbauer und Besitzer der Rentengüter eindeutig zuzuordnen.
Eintragungen im Schwaneberger Kirchenbuch gestatten mit gebotener Vorsicht, die
Erbauer und Erstbesitzer der Rentengüter zu benennen:
Wilhelm Flatow,
Emil Rutz,
Wilhelm Pyritz,
Arnold Homberg,
Wilhelm Krumrey,
Friedrich Schulz,
Friedrich Raschke.
Über Veränderungen der Besitzverhältnisse erfahren wir etwas, wenn wir uns die Einwohnerverzeichnisse von Schwaneberg aus den Jahren 1925, 1931 und 1938 ansehen.
Für das Jahr 1925 werden folgende Landwirte im Ausbau Albrechtshof genannt:
Wilhelm Flatow,
Ewald Homberg,
Wilhelm Krumrey,
Anton Pyritz,
Friedrich Raschke,
Friedrich Reglin,
Ferdinand Schulz.
Das Verzeichnis von 1931 nennt für den Ausbau Albrechtshof folgende Namen:
Fritz Appelt, Rentier;
Hermann Flatow, Landwirt;
Ewald Homberg, Landwirt;
Friedrich Raschke, Landwirt;
Reinhold Reglin, Landwirt;
Ferdinand Schulz, Landwirt;
Walter Schwarz, Landwirt:
Im Jahre 1938 werden für Albrechtshof folgende Bauern genannt:
Hermann Flatow,
Karl Homberg,
Franz Lehmann,
Friedrich Raschke,
Reinhold Reglin,
Ferdinand Schulz,
Walter Schwarz.
Ein Beispiel soll zeigen, wie sich die Versiedlung vollzog.
Mit dem Datum vom 14. Mai 1909 unterschrieb der aus Woddow stammende Landarbeiter Wilhelm Flatow einen Rentenvertrag. Er erwarb vom Rittergutsbesitzer Friedrich von Stülpnagel 7 Hektar Land zu einem Preis von 1320 Reichsmark pro Hektar., insgesamt also 9240 Reichsmark.
Der Verkäufer musste dem Käufer Hilfe gewähren:
1. beim Umzug, fünf Umzugsfuhren von Woddow nach Albrechtshof vor dem 1.10.1909,
2. beim Aufbau der Gebäude, freie Anfuhr der Baumaterialien vom Gutshof Klausthal zur Baustelle,
3. an Materialien, Sand, Kies, Lehm, Feldsteine, soweit auf Albrechtshof vorhanden.
Es wurden übergeben:
„an bestellten, gedüngten und geackerten Feldern, 10 Morgen Roggen
– mit künstlichen oder natürlichen Dünger – bestellt“,
an Futtermitteln, 30 Zentner Kartoffeln und 22 Zentner Hafer;
an Brotkorn, 12 Zentner Brotkorn;
an sonstigen Unterstützungen, 75 Zentner Klee- und Wiesenheu, 150 Zentner Stroh.
In dem Rentenvertrag heißt es weiter: „(Der) Verkäufer hat auf dem Rentengute die unter aufgeführten Baulichkeiten zu errichten. (Der) Käufer hat dafür auf Anweisung des Sachkommissars die Kosten zu zahlen, die nach erfolgter Prüfung und Abnahme der Gebäude auf Grund der Baurechnung festgestellt werden.
- 1 Wohnhaus,
- 1 Stallscheune,
- 1 Brunnen.
Der Kaufpreis setzte sich zusammen aus
1. der an den Verkäufer zu zahlenden Draufgabe von 500 Mark,
2. der spätestens am Übergabetermin zu leistenden Anzahlung von 2500 Mark und
3. einer vom Übergabetermin ab in Teilzahlungen nach Abschluss jedes Vierteljahres zu entrichtenden Kaufrente.
Die Übergabe erfolgte am 1. Oktober 1909.
Das Vorwerk Albrechtshof wurde im Jahre 1909 unter diesen Bedingungen aufgesiedelt.
Auch Teile des Rittergutes Battin wurden 1912 auf dieser Basis an die Siedler übergeben.
Bis zur Versiedlung des Vorwerkes Albrechtshof bestand dieser Abbau nur aus dem auf dem westlich der Straße Schwaneberg – Grünberg gelegenen Gutshof. Im Laufe der Versiedlung entstanden an der schon genannten Straße 5 neue Höfe.