Amt Gramzow, den 15.12.2011
Bekanntmachung über die Festsetzung bei melde-, ausweis-und passrechtlichen Ordnungswidrigkeiten:
Das Einwohnermeldeamt Gramzow bittet alle Bürgerinnen und Bürger auf die Gültigkeit ihrer Personaldokumente zu achten.
Gemäß Personalausweisgesetz für das Land Brandenburg sind Deutsche, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht nach den Vorschriften des Brandenburgischen Meldegesetzes oder der besonderen Meldepflicht nach § 20 des Brandenburgischen Meldegesetzes unterliegen oder keine Wohnung haben, verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
Bitte beachten Sie, dass eine verspätete Beantragung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Verwarn- bzw. Bußgeld geahndet wird.
(Anmerkung der Redaktion: Mich (R.S.) hat das 85 € gekostet.)
Information des Einwohnermeldeamtes
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